Quiz

IMPP-Score: 2.1

Frage 1

Aussage: Rezepturarzneimittel werden immer für einen bestimmten Patienten individuell in der Apotheke hergestellt.

Rezepturarzneimittel sind stets patientenbezogene Einzelanfertigungen nach ärztlicher Verordnung und werden nicht auf Vorrat produziert.

Frage 2

Aussage: Defekturarzneimittel dürfen in Apotheken nur bis maximal 100 Packungen pro Tag hergestellt werden, sonst gelten sie als Fertigarzneimittel.

Die Grenze von 100 Packungen pro Tag ist entscheidend: Wird sie überschritten, gilt die Herstellung als industriell und eine Herstellungserlaubnis ist notwendig.

Frage 3

Aussage: Bei Rezepturarzneimitteln müssen auf dem Etikett immer alle Hilfsstoffe angegeben werden.

Hilfsstoffe müssen laut Apothekenbetriebsordnung bei Rezepturarzneimitteln nur angegeben werden, wenn es erforderlich ist, nicht generell.

Frage 4

Aussage: Das GMP-System schreibt eine lückenlose Dokumentation und regelmäßige Kalibrierung der eingesetzten Geräte vor.

Good Manufacturing Practice (GMP) verlangt beides: Jede Herstellung muss dokumentiert und Geräte müssen regelmäßig auf Genauigkeit kontrolliert und dokumentiert werden.

Frage 5

Aussage: Gereinigtes Wasser (Aqua purificata) darf für die Herstellung von sterilen Zubereitungen direkt verwendet werden.

Für sterile Zubereitungen muss Wasser für Injektionszwecke (WFI), das steril und pyrogenfrei ist, verwendet werden; gereinigtes Wasser ist nicht ausreichend steril.

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