Quiz

IMPP-Score: 0.4

Frage 1

Aussage: Die Prüfung der Massegleichförmigkeit ist immer ausreichend, wenn der Wirkstoffgehalt pro Kapsel mehr als 2% des Gesamtkapselgewichts beträgt.

Nur bei sehr geringer Wirkstoffmenge (≤2 mg oder ≤2% des Gesamtkapselgewichts) muss zusätzlich die Gleichförmigkeit des Gehalts geprüft werden. Liegt der Gehalt darüber, genügt die Massegleichförmigkeit.

Frage 2

Aussage: Für Hartkapseln werden routinemäßig Konservierungsmittel zugesetzt, um die mikrobiologische Qualität zu sichern.

Hartkapseln enthalten in der Regel kein Wasser und benötigen deshalb meist keine Konservierungsmittel, da Keime sich hier nicht wohlfühlen.

Frage 3

Aussage: Bei der Prüfung der Massegleichförmigkeit dürfen höchstens zwei von zwanzig geprüften Kapseln außerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen, aber keine Kapsel mehr als das Doppelte der erlaubten Abweichung.

Die Prüfregel besagt, dass maximal zwei Kapseln außerhalb der normalen Grenze sein dürfen, jedoch keine Kapsel außerhalb des doppelten Toleranzbereichs.

Frage 4

Aussage: Die Zerfallsprüfung bei Kapseln ist bestanden, wenn alle Kapseln nach 60 Minuten vollständig zerfallen sind.

Alle Kapseln müssen spätestens nach 30 Minuten vollständig zerfallen sein. Eine Zerfallszeit von 60 Minuten ist nicht zulässig.

Frage 5

Aussage: Eine ordentliche Kennzeichnung rezepturmäßig hergestellter Kapseln soll unter anderem Wirkstoff, Stärke, Herstellungsdatum und Lagerungshinweise enthalten.

Eine korrekte Kennzeichnung muss diese Angaben enthalten, da sie für Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und richtige Anwendung wichtig sind.

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