Frage 1
Aussage: Für die Imprägnierung homöopathischer Globuli ist ein Ethanolgehalt von mindestens 60% erforderlich.
Ein Ethanolgehalt von mindestens 60% verhindert, dass die Saccharosekügelchen zusammenkleben oder sich anlösen. Das ist der für die Herstellung vorgeschriebene Mindestwert laut Ph. Eur.
 
 
 
Frage 2
Aussage: Bei der Imprägnierung von Globuli wird üblicherweise das Verhältnis 1 Teil Dilution auf 10 Teile Globuli verwendet.
Das übliche und empfohlene Verhältnis ist 1 Teil Dilution auf 100 Teile Globuli. Ein 1:10-Verhältnis wäre viel zu hoch und würde die Kügelchen zu nass machen.
 
 
 
Frage 3
Aussage: Zur Trägersubstanz der Globuli wird Saccharose verwendet, weil andere Zuckerarten die Herstellung erschweren und den Geschmack verschlechtern können.
Saccharose löst sich langsam, schmeckt angenehm und bietet Stabilität. Andere Zuckerarten könnten Globuli schneller verkleben lassen oder einen unangenehmen Geschmack geben.
 
 
 
Frage 4
Aussage: Bei sehr hohen Potenzen wie Chamomilla C100 ist eine analytische Bestimmung des Wirkstoffgehalts nicht vorgeschrieben.
Bei Hochpotenzen wie C100 ist kein Wirkstoff nachweisbar, deshalb entfällt die analytische Gehaltsbestimmung. Die Prüfung beschränkt sich auf Reinheit und Unbedenklichkeit.
 
 
 
Frage 5
Aussage: Für die Herstellung imprägnierter Globuli ist es vorgeschrieben, mindestens 90%igen Ethanol zu verwenden.
90%iger Ethanol ist nicht notwendig und auch nicht vorgeschrieben. 60% Ethanol reicht aus, ein höherer Alkoholgehalt ist nicht sinnvoll und kann sogar nachteilig für die Handhabung sein.
 
 
 
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