Frage 1
Aussage: Pasten enthalten typischerweise mindestens 30% Feststoffanteil.
Laut Faustregel gilt eine Zubereitung ab ca. 30% Feststoffanteil als Paste. Das ist prüfungsrelevant und grenzt sie von Salben ab.
 
 
 
Frage 2
Aussage: Hydrogele sind die typische Grundlage für klassische Pasten.
Für klassische Pasten werden hydrophobe Salbengrundlagen (wie Vaselin oder Paraffin), aber keine Hydrogele verwendet. Hydrogele sind nur bei Umschlagpasten typisch.
 
 
 
Frage 3
Aussage: Pasten dürfen auch auf offene Wunden aufgetragen werden.
Pasten sind nicht steril und daher nur für die äußerliche Anwendung auf intakter Haut bestimmt. Sie dürfen nicht auf offene Wunden oder Schleimhäute aufgetragen werden.
 
 
 
Frage 4
Aussage: Bei der Herstellung großer Mengen Pasten wird oft ein Dreiwalzenstuhl zur Homogenisierung eingesetzt.
Der Dreiwalzenstuhl dient dazu, Pasten gleichmäßig zu verteilen und Pulvernester zu vermeiden – das ist besonders bei größeren oder schwierigen Mengen wichtig.
 
 
 
Frage 5
Aussage: Antioxidantien wie Ascorbinsäure wirken in Pasten konservierend gegen Keime.
Antioxidantien verhindern das Ranzigwerden (Oxidation), haben jedoch keine konservierende Wirkung gegen Keime. Für den Schutz vor Keimen werden Konservierungsmittel wie Sorbinsäure verwendet.
 
 
 
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