Quiz

IMPP-Score: 0.7

Frage 1

Aussage: Der sichtbare Bereich des elektromagnetischen Spektrums liegt zwischen etwa 380 nm und 780 nm Wellenlänge.

Laut Lernseite reicht der sichtbare Bereich von ca. 380 nm (violett) bis 780 nm (rot). Das ist der Bereich, den das menschliche Auge als Licht wahrnehmen kann.

Frage 2

Aussage: Infrarotstrahlung besitzt kürzere Wellenlängen als Ultraviolettstrahlung.

Das Gegenteil ist der Fall: Infrarot beginnt bei längeren Wellenlängen als 780 nm, während UV-Bereich bei kürzeren Wellenlängen als 380 nm liegt. IR hat also längere Wellenlängen als UV.

Frage 3

Aussage: Eine Wellenlänge von 600 nm entspricht dem orangenen Spektralbereich.

Die Lernseite ordnet 600 nm dem orangenen Bereich zu. Werte um 600 nm gelten als typisch für orange/rot.

Frage 4

Aussage: Je länger die Wellenlänge des Lichts, desto höher ist die Frequenz.

Weil die Lichtgeschwindigkeit konstant ist, bedeutet eine größere Wellenlänge automatisch eine kleinere Frequenz (und umgekehrt), also niedrige Frequenz für lange Wellen.

Frage 5

Aussage: Für Licht gilt die Beziehung λ · ν = c, wobei c die Lichtgeschwindigkeit ist.

Die Beziehung λ · ν = c drückt aus, dass das Produkt aus Wellenlänge und Frequenz die konstante Lichtgeschwindigkeit ergibt. Das gilt für alle elektromagnetischen Wellen im Vakuum.

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