§ 14

📖 Zum Gesetz

Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungskommission, die betreffende Fachprüfung oder den gesamten Prüfungsabschnitt für “nicht bestanden” erklären.

Maßnahmen bei Störung oder Täuschung im Prüfungsverfahren

Überblick

In diesem Paragraphen wird geregelt, wie bei Störungen oder Täuschungsversuchen während der pharmazeutischen Prüfungen verfahren wird. Diese Vorschrift betrifft dich unmittelbar, wenn du dich im Prüfungsprozess befindest und sorgt für einen fairen und geordneten Ablauf.

Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, …

Das heißt konkret: Wer massiv den Prüfungsablauf stört oder gar betrügt, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen.

Was gilt als erhebliche Störung oder Täuschung?

  • Erhebliche Störung ist mehr als eine kleine Unaufmerksamkeit. Beispiele: lautes Verhalten, bewusste Unterbrechung, Sabotage des Ablaufs.
  • Täuschung umfasst jeglichen Versuch, das Prüfergebnis zu manipulieren, etwa Spicken, fremde Hilfe, Fälschung von Unterlagen oder unerlaubte Hilfsmittel.

Entscheidend ist immer das Ausmaß der Störung oder des Betrugs – Bagatelldelikte reichen nicht aus, es muss „in erheblichem Maße“ passieren.

Sanktionen und Verfahrensablauf

… so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungskommission, die betreffende Fachprüfung oder den gesamten Prüfungsabschnitt für “nicht bestanden” erklären.

  • Die Entscheidung trifft das Landesprüfungsamt (LPA).
  • Bei mündlichen Prüfungen muss die Prüfungskommission informiert und beteiligt werden („im Benehmen mit“).
  • Das LPA kann entweder nur die betroffene Fachprüfung oder gleich den gesamten Prüfungsabschnitt für „nicht bestanden“ bewerten.

Die Maßnahme ist keine automatische Strafe, sondern steht im Ermessen des LPA. In gravierenden Fällen ist aber auch die Aberkennung des kompletten Prüfungsabschnitts möglich.

Zuständigkeiten und Ablauf im Überblick

Situation Entscheidungsträger Betroffener Umfang
Schriftliche Prüfung Landesprüfungsamt Einzelne Fachprüfung ODER gesamte Prüfungsreihe
Mündliche Prüfung LPA + Prüfungskommission Einzelne Fachprüfung ODER gesamte Prüfungsreihe

Praktische Relevanz

Eine Verfehlung in diesem Bereich ist stets mit schwerwiegenden Folgen verbunden. Bereits bei festgestellter erheblicher Störung oder Täuschung kann deine Leistung unabhängig von tatsächlichem Wissensstand „nicht bestanden“ gewertet werden. Es steht dann nicht mehr zur Diskussion, ob die Aufgaben richtig gelöst wurden.

TipWichtiger Hinweis

Bereits der Versuch einer Täuschung kann ausreichen. Die Entscheidung ist ein Schutzmechanismus, um die Chancengleichheit und Integrität der Ausbildung zu sichern.

Zusammenfassung

§ 14 AAppO regelt die Konsequenzen bei schwerwiegender Störung oder Täuschung im Prüfungsverfahren. Das Landesprüfungsamt (bei mündlichen Prüfungen zusammen mit der Prüfungskommission) kann deine Fachprüfung oder sogar den gesamten Prüfungsabschnitt für „nicht bestanden“ erklären. Prüflinge sollten sich der Tragweite bewusst sein – Integrität und ein ordentlicher Ablauf der Prüfungen sind Kernanliegen dieses Paragraphen.

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