§ 82

📖 Zum Gesetz

Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und des Atomrechts, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben von den Vorschriften dieses Gesetzes unberührt.

Verhältnis zu anderen Gesetzen: Abgrenzungen des TAMG

§ 82 TAMG regelt klar, wie sich das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu anderen relevanten Gesetzen verhält. Die Vorschrift dient dazu, Überschneidungen zu vermeiden und die Eigenständigkeit anderer Rechtsbereiche zu sichern.

Was bedeutet „unberührt bleiben“?

Der Paragraph stellt eindeutig klar:

Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und des Atomrechts, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben von den Vorschriften dieses Gesetzes unberührt.

Das heißt:

  • TAMG regelt ausschließlich Sachverhalte rund um Tierarzneimittel, nimmt aber keinen Einfluss auf die genannten Spezialgesetze.
  • Für diese Rechtsgebiete gelten ihre eigenen, teils strengeren oder abweichenden Regeln weiterhin – unabhängig davon, ob ein Sachverhalt auch einen Bezug zum TAMG hat.

Welche Bereiche sind betroffen?

Betäubungsmittelrecht (BtMG)
Arzneimittel, die als Betäubungsmittel eingestuft sind (z.B. Morphin zur Tieranästhesie), unterliegen stets auch den Regelungen des BtMG. Abgabe, Verschreibung und Aufbewahrung bleiben vollständig dem Betäubungsmittelrecht zugeordnet.

Atomrecht
Bezieht sich z.B. auf den Einsatz radioaktiver Arzneimittel bei Tieren (z.B. zu diagnostischen Zwecken). Auch hier muss das Atomrecht eigenständig beachtet werden.

Anti-Doping-Gesetz
Bei Sporttieren greifen die Verbote und Pflichten aus dem Anti-Doping-Gesetz, auch falls zusätzlich tierarzneimittelrechtliche Aspekte relevant sind.

Tierschutzgesetz
Alle Maßnahmen am Tier – z.B. Therapien, Prüfungen, Versuchsvorhaben – fallen unter das Tierschutzgesetz. Auch die Zulässigkeit einer Arzneimittelgabe gemäß TAMG hebt die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundpflichten nicht auf.

Beispiele für die Anwendung

  • Ein Tierarzt verschreibt ein betäubungsmittelpflichtiges Präparat für ein Pferd: Die Vorgaben aus TAMG und BtMG gelten beide nebeneinander, keines „setzt“ das andere außer Kraft.
  • Einsatz von radioaktiv markierten Arzneimitteln in der Tierdiagnostik: Sowohl TAMG als auch Atomrecht finden Anwendung.
  • Verabreichung leistungssteigernder Substanzen an Rennpferde: Neben dem TAMG sind die strafrechtlichen Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes zu beachten.
  • Experimentelle Anwendung eines neuen Tierarzneimittels: Anforderungen aus TAMG und alle Vorgaben des Tierschutzgesetzes müssen erfüllt sein.
TipWichtig für die Praxis

Sobald mehrere dieser Gesetze betroffen sind, müssen alle entsprechend beachtet werden. Ein Verstoß gegen eines dieser Gesetze wird nicht dadurch entschuldigt, dass das andere eingehalten wurde.

Zusammenfassung

§ 82 TAMG grenzt das Tierarzneimittelgesetz zu anderen wichtigen Schutzgesetzen ab. Die jeweiligen Spezialvorschriften – Betäubungsmittelrecht, Atomrecht, Anti-Doping-Gesetz und Tierschutzgesetz – behalten generell ihre Gültigkeit. In der pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Berufspraxis ist deshalb neben dem TAMG sorgfältig zu prüfen, welche anderen Gesetze im Einzelfall zusätzlich greifen.

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