§ 6
Unzulässig ist eine Werbung, wenn 1. Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstattet worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes der Person, die das Gutachten erstellt oder das Zeugnis ausgestellt hat, sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten, 2. auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen Bezug genommen wird, ohne daß aus der Werbung hervorgeht, ob die Veröffentlichung das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, den Gegenstand oder ein anderes Mittel selbst betrifft, für die geworben wird, und ohne daß der Name des Verfassers, der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden, 3. aus der Fachliteratur entnommene Zitate, Tabellen oder sonstige Darstellungen nicht wortgetreu übernommen werden.
Werbung mit Gutachten, Fachveröffentlichungen und Zitaten
§ 6 HWG regelt, unter welchen Bedingungen die Bezugnahme auf Gutachten, Veröffentlichungen oder Zitate in der Heilmittelwerbung zulässig ist. Ziel ist der Schutz vor irreführender Werbung: Aussagen zu Arzneimitteln oder Verfahren müssen nachvollziehbar, überprüfbar und korrekt wiedergegeben werden. Werbeaussagen, die sich auf scheinbar wissenschaftliche Belege stützen, werden dadurch standardisiert und reglementiert.
Gutachten und Zeugnisse: Wer darf genannt werden?
Werbung mit Gutachten oder Zeugnissen darf nur erfolgen, wenn die ausstellende Person wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufen ist. Außerdem:
Gutachten oder Zeugnisse […] müssen Namen, Beruf und Wohnort sowie Zeitpunkt der Ausstellung enthalten.
Praxisbeispiel:
Ein Laie, der ein „Wunder-Heilmittel“ lobt, darf nicht als fachkundige Grundlage für Arzneimittelwerbung dienen. Werbung mit einem Experten-Gutachten muss immer die genannten Angaben offenlegen, sodass Lesende die Einschätzung nachvollziehen können.
Bezugnahme auf Veröffentlichungen
Wird in der Werbung auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen Bezug genommen, verlangt § 6 HWG Folgendes:
- Es muss klar aus der Werbung hervorgehen, was die Veröffentlichung betrifft – also z.B. ob das konkrete Arzneimittel gemeint ist oder etwas anderes.
 - Es sind Name des Autors, Zeitpunkt der Veröffentlichung und Fundstelle zwingend anzugeben.
 
Damit wird verhindert, dass mit Aussagen oder Studien geworben wird, die gar nicht das beworbene Arzneimittel betreffen oder aus dem Zusammenhang gerissen präsentiert werden.
Übernahme aus der Fachliteratur: Wortgetreue Zitate
Werden Zitate, Tabellen oder andere Darstellungen aus der Fachliteratur in der Werbung verwendet, müssen diese:
wortgetreu übernommen werden
Verzerrte, gekürzte oder veränderte Zitate, selbst wenn sie nur sprachlich angepasst sind, sind nicht zulässig, da dadurch leicht ein anderer Eindruck entstehen kann.
Aussagen in der Werbung müssen jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar sein. Manipulationen, Unvollständigkeit oder ungenaue Quellenangaben sind ausdrücklich untersagt, um Verbraucher:innen und Fachkreise vor Irreführung zu schützen.
Übersicht: Anforderungen an Werbung nach § 6 HWG
| Bereich | Mindestanforderungen | Zweck | 
|---|---|---|
| Gutachten/Zeugnisse | Nur von fachlich Qualifizierten; Angaben zu Name, Beruf, Wohnort, Zeitpunkt | Rückverfolgbarkeit, Seriosität | 
| Veröffentlichungen | Klare Bezugnahme auf Inhalt; Name des Autors, Zeitpunkt, Fundstelle | Eindeutigkeit, Überprüfbarkeit | 
| Zitate, Tabellen | Ausschließlich wortgetreue Übernahme | Vermeidung von Verzerrungen | 
Zusammenfassung
§ 6 HWG stellt klare Regeln für die Nutzung externer wissenschaftlicher Bezüge in der Heilmittelwerbung auf: Transparenz, Identifizierbarkeit der Quelle und wortgetreue Übernahme sind verpflichtend. Diese Vorgaben dienen der Integrität der Arzneimittelwerbung und schützen vor Täuschung – ein zentrales Prüfungsthema für angehende Apotheker:innen und besonders relevant für die spätere Berufspraxis.
Feedback
Melde uns Fehler und Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular. Vielen Dank ❤️