§ 1

📖 Zum Gesetz

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

Überblick und zentrale Inhalte

Der §1 SGB V legt die Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Im Mittelpunkt stehen das Solidaritätsprinzip, die Gesundheitsförderung und die Rollenverteilung zwischen Versicherten und Krankenkassen. Direkt zu Beginn steht die Verantwortung, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.

Die wesentlichen Aufgaben der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist mehr als die reine Finanzierung von medizinischen Leistungen. Sie versteht sich als Solidargemeinschaft, in der alle Mitglieder gemeinsam für die Gesundheitsversorgung einstehen.

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Das bedeutet konkret:

  • Erhaltung der Gesundheit: Vorbeugende Maßnahmen spielen eine wichtige Rolle.
  • Wiederherstellung: Bei Krankheit werden Maßnahmen zur Genesung unterstützt.
  • Verbesserung des Gesundheitszustands: Auch eine Linderung oder Verbesserung bestehender Beschwerden zählt dazu, nicht nur Heilung.

Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten

Ein moderner Ansatz im Gesundheitswesen ist die Förderung der Eigenkompetenz und Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten.

Damit wird klar: Jede*r Versicherte trägt Mitverantwortung. Es genügt nicht nur, Leistungen zu erwarten – eigene Beiträge sind ausdrücklich verlangt.

Konkrete Erwartungen an Versicherte

Die Versicherten müssen aktiv werden, um ihre Gesundheit zu schützen und zu fördern:

  • Gesundheitsbewusste Lebensführung: Dazu zählt z.B. Bewegung, Ernährung, Verzicht auf Suchtmittel.
  • Frühe Beteiligung an Vorsorge: Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Risiken erkennen.
  • Mitwirkung bei Behandlung und Rehabilitation: Kooperieren bei Therapie und Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
  • Vermeidung bzw. Überwindung von Krankheit und Behinderung: Präventionsmaßnahmen nutzen und beim Therapieerfolg mitarbeiten.

Rolle der Krankenkassen

Die Krankenkassen sind Zuständige für Information, Unterstützung und Organisation der Leistungen. Sie helfen den Versicherten durch:

  • Aufklärung über gesunde Lebensweisen und Prävention
  • Beratung z.B. zu Therapieoptionen oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen aus dem SGB V: Medizinische Versorgung, Prävention, Rehabilitation
  • Berücksichtigung individueller Besonderheiten: Geschlecht, Alter und Behinderungen werden in Prävention und Versorgung ausdrücklich einbezogen.

Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

TipPraxisrelevanz

Für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ist §1 SGB V die rechtliche Leitlinie: Die Beratung und Unterstützung der Versicherten in Fragen der Prävention, Arzneimitteltherapie und Rehabilitation ist Kernbestandteil des pharmazeutischen Berufs. Eigenverantwortliches Handeln der Patient*innen zu fördern und bei spezialisierten Fragen zur Verfügung zu stehen, ist gesetzlich verankert und fördert die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.

Zusammenfassung

§1 SGB V ist das Grundsatzprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung: Er beschreibt die Solidargemeinschaft, die gemeinsame Verantwortung sowie die Aufgaben von Versicherten und Krankenkassen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit. Im Apothekenalltag ist dieser Paragraph rechtliche und inhaltliche Grundlage für Information, Prävention und patientenorientierte Beratung.

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