AMPreisV - Arzneimittelpreisverordnung
Allgemeine Einführung und Bedeutung
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Gesundheitswesen, das für alle, die in Apotheken arbeiten oder eine pharmazeutische Laufbahn anstreben, von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Sie bestimmt verbindlich, wie sich die Preise für Arzneimittel zusammensetzen, die in Deutschland im Rahmen des Apothekenbetriebs an Endverbraucher abgegeben werden.
Wer im Apothekenalltag Preise für Medikamente korrekt berechnen oder auf Nachfragen von Patienten, Ärzten oder Krankenkassen nachvollziehbar Auskunft geben will, kommt an der Kenntnis dieser Verordnung nicht vorbei. Für das dritte Staatsexamen ist grundsätzliches und praktisches Wissen zur Arzneimittelpreisverordnung deshalb Pflicht.
Die Arzneimittelpreisverordnung garantiert bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Arzneimittelpreise. Sie schützt Verbraucher*innen, sichert die Finanzierung der Apothekenbetriebe und legt transparent die Zuschlagsstrukturen offen.
Aufbau der Verordnung
Die Arzneimittelpreisverordnung besteht aus insgesamt 12 Paragraphen und regelt verschiedene Preisbildungsaspekte. Die Paragrafen sind systematisch gegliedert und decken folgende Kernbereiche ab:
- Wie und für wen gelten die Verordnungsvorschriften? (Anwendungsbereich, § 1)
 - Wie werden Zuschläge für Medikamente durch Großhandel und Apotheken bestimmt? (Großhandelszuschläge, Apothekenzuschläge, §§ 2–5)
 - Welche Sonderregelungen gibt es, z.B. für Notdienste oder Betäubungsmittel? (Notdienstzuschläge, Betäubungsmittel, Sonderbeschaffung, §§ 6–8)
 - Welche Anforderungen bestehen für Rezepte? (Angaben auf der Verschreibung, § 9)
 - Wie ist die Preisbildung in Spezialfällen geregelt? (Tierärztliche Abgabe, besondere Fälle, §§ 10–11)
 - Übergangs-, Schluss- und Inkrafttretensregelungen (§ 12, Schlussformel)
 
Überblick über die wichtigsten Inhalte
Anwendungsbereich (§1): Dieser Paragraph legt genau fest, welche Arzneimittel und Preisbildungssituationen von der Verordnung erfasst werden.
Preisbildung für Fertigarzneimittel: Sowohl Großhändler als auch Apotheken dürfen auf den Herstellerabgabepreis bestimmte, gesetzlich festgelegte Zuschläge aufschlagen. Für selbst hergestellte und aus Stoffen zubereitete Arzneimittel gibt es eigene Regelungen.
Sonderregelungen: Vorgaben für Betäubungsmittel, Notdienste, Spezialfälle wie Sonderbeschaffung, tierärztliche Abgabe oder besondere Preisgestaltungen sind klar geregelt.
Rezeptangaben: Damit Preise ordnungsgemäß berechnet werden können, werden spezifische Angaben und Formate auf Verschreibungen vorgeschrieben.
Relevanz für die Praxis
Im Apothekenbetrieb ist die korrekte Anwenden der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtend. Fehlerhafte Preiskalkulationen können sowohl zu finanziellen Verlusten als auch zu Regressansprüchen führen. Im Prüfungsalltag werden konkrete Situationen wie die Preisberechnung von Fertigarzneimitteln, Rezepturen und Sonderfällen regelmäßig abgefragt.
Zusammenfassung
Die Arzneimittelpreisverordnung ist das Fundament für die Preisgestaltung von Arzneimitteln in Apotheken und im pharmazeutischen Großhandel. Sie enthält klare Vorgaben, wer wie viel aufschlagen darf – und für welche Fälle Spezialbestimmungen Anwendung finden. Ein sicheres Verständnis dieser Regeln ist für die spätere Berufspraxis ebenso unerlässlich wie für das Bestehen des dritten Staatsexamens.
In den folgenden Abschnitten beleuchten wir die einzelnen Paragraphen genauer und erarbeiten die jeweiligen Details praxisnah und verständlich.
Feedback
Melde uns Fehler und Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular. Vielen Dank ❤️