§ 1
Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, und Tierarzneimitteln (Arzneimittel) zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
Hauptaufgabe und Bedeutung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
Wesentliche Aufgabenstellung
§1 BApO legt fest, dass Apotheker berufen sind, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen – dazu zählen sowohl Mittel für den Menschen als auch Tierarzneimittel. Das zentrale Leitmotiv dieser Regelung ist die Gewährleistung der Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes.
Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln […] zu versorgen.
Damit wird der Apotheker ausdrücklich als verantwortliche Fachkraft eingesetzt, die für die sichere, wirksame und bedarfsgerechte Versorgung mit Arzneimitteln sorgt. Die Versorgung umfasst dabei weit mehr als nur die Abgabe von Medikamenten: Im Mittelpunkt steht stets die fachgerechte Auswahl, Prüfung und Ausgabe der richtigen Arzneimittel sowie die Beratung und Information der Bevölkerung.
Was bedeutet „ordnungsgemäß“?
Das Attribut ordnungsgemäß ist von zentraler Bedeutung und umfasst:
- Einhaltung fachlicher und gesetzlicher Standards (z.B. Apothekenbetriebsordnung, AMG)
 - Prüfung der Arzneimittelqualität und -sicherheit
 - Sachgerechte Lagerung, Bevorratung und Dokumentation
 - Umfassende Beratung zu Anwendung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
 
Durch die ordnungsgemäße Versorgung stellt der Apotheker sicher, dass sowohl die individuelle Therapie als auch der Schutz der Bevölkerung im Sinne der öffentlichen Gesundheit im Fokus stehen.
Arzneimittel für Mensch und Tier
§1 BApO unterscheidet nicht zwischen Human- und Tierarzneimitteln. Beide sind durch die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers abzudecken.
- Mensch: Schutz und Förderung der Gesundheit jedes einzelnen Individuums durch Arzneimittelversorgung
 - Tier: Fachgerechte Versorgung mit Tierarzneimitteln trägt indirekt auch zur Volksgesundheit (z.B. durch Verhinderung von Zoonosen) bei
 
Verantwortung und gesellschaftliche Stellung
Der Gesetzgeber formuliert mit dem Begriff berufen nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Verantwortung:
Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
Die Tätigkeit des Apothekers ist damit als Dienst an der Gesellschaft zu verstehen – Apotheker leisten einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind unerlässlich für das Gesundheitssystem.
Apotheker übernehmen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung. Sie tragen Verantwortung für die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und dienen damit unmittelbar der Gesundheit sowohl des Einzelnen als auch der gesamten Bevölkerung.
Zusammenfassung
§1 BApO definiert die Hauptaufgabe des Apothekers in der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für Mensch und Tier. Im Fokus steht die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch fachkompetente, verantwortungsbewusste Arzneimittelabgabe und Beratung. Das Verständnis dieser gesetzlichen Grundsatzregel ist essenziell für das praktische berufliche Handeln jedes Apothekers.
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