§ 2
Die Universitätsausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.
Die Universitätsausbildung umfasst eine Ausbildung zu den in der Anlage 1 angeführten Stoffgebieten und einem Wahlpflichtfach, die in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen mit den angegebenen Regelstundenzahlen und Bescheinigungen zu vermitteln sind. Vorlesungen können auch in digitaler Form abgehalten werden. Seminare und praktische Lehrveranstaltungen können durch digitale Lehrformate begleitet werden.
Wesentliche Inhalte und Zielsetzung der universitären Ausbildung
§2 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) beschreibt, was die universitäre Ausbildung leisten muss und wie sie ablaufen soll. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Studierende so auszubilden, dass sie alle Kompetenzen für den Apothekerberuf erwerben und verantwortungsvoll anwenden können.
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung muss laut Gesetz:
den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.
Das heißt,
- Vermittlung von Fachwissen: Die Ausbildung deckt alle für den Beruf relevanten wissenschaftlichen Grundlagen ab.
 - Entwicklung beruflicher Kompetenzen: Es geht um Wissen, praktische Fähigkeiten und methodisches Arbeiten.
 - Anpassungsfähigkeit: Die Struktur ist so angelegt, dass neue Entwicklungen und steigende Anforderungen im Apothekenalltag berücksichtigt werden.
 - Wissenschaftliches Arbeiten und kritische Kompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, wissenschaftliche Erkenntnisse eigenständig einzuordnen und im Berufsalltag verantwortungsvoll umzusetzen.
 
Inhalte („Stoffgebiete“) und Vermittlungsformen
Die universitäre Ausbildung besteht aus zwei zentralen Bausteinen:
- Pflichtstoffgebiete (laut Anlage 1 AAppO): Dies umfasst z.B. Pharmazeutische Chemie, Pharmakologie, Technologie, Biologie usw.
 - Ein Wahlpflichtfach: Hier können Studierende gezielt eigene Schwerpunkte setzen.
 
Vermittlungsformen:
Die Ausbildung findet in mehreren Formaten statt:
| Vermittlungsform | Bedeutung | Hinweise | 
|---|---|---|
| Vorlesungen | Wissensvermittlung im klassischen oder digitalen Format | Kontakthäufigkeit und Regelstunden sind festgelegt | 
| Seminare | Vertiefung und Anwendung; Austausch im kleinen Kreis | Interaktive Form, digital begleitet möglich | 
| Praktische Lehrveranstaltungen | Erwerb praktischer Fertigkeiten (z.B. Laborarbeit) | Praxisnah, auch digital begleitet | 
Ein wichtiges Detail für aktuelle und kommende Jahrgänge:
Vorlesungen können auch in digitaler Form abgehalten werden. Seminare und praktische Lehrveranstaltungen können durch digitale Lehrformate begleitet werden.
Abschluss und Leistungsnachweise
Für alle Veranstaltungen sind Regelstundenzahlen vorgegeben und der erfolgreiche Besuch wird durch Bescheinigungen nachgewiesen. Dies gilt gleichermaßen für Pflicht- und Wahlpflichtfächer.
Nur wer sich sowohl das nötige Fachwissen als auch die praktischen Fertigkeiten und wissenschaftlichen Methoden systematisch aneignet, erfüllt die Zugangsvoraussetzungen für das 3. Staatsexamen und den künftigen Berufsalltag. Die Ausbildung ist darauf ausgelegt, umfassend auf neue Entwicklungen in Pharmazie und Apothekenwesen zu reagieren – inhaltlich wie didaktisch (z.B. durch digitale Formate).
Zusammenfassung
§2 AAppO regelt,
- was vermittelt wird (Pflicht- und Wahlpflichtstoffgebiete, Kompetenzen für Beruf und Wissenschaft),
 - wie es vermittelt wird (Vorlesungen, Seminare, praktische Übungen – zunehmend auch digital),
 - und warum: zur Vorbereitung auf die verantwortliche, wissenschaftlich fundierte Ausübung des Apothekerberufs.
 
Die praktische Relevanz für das Studium und den späteren Berufsalltag ist damit verbindlich und klar strukturiert festgelegt.
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