§ 9
Für die Bewertung der Leistungen des Prüflings sind folgende Noten zu verwenden: “sehr gut” (1) = eine hervorragende Leistung, “gut” (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt, “befriedigend” (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, “ausreichend” (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt, “nicht ausreichend” (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Die Note eines Prüfungsabschnitts errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der Prüfungsfächer.
Für die Bewertung der Pharmazeutischen Prüfung ist unter Berücksichtigung der Noten (Zahlenwert gemäß Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1) des Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung eine Gesamtnote zu bilden. Die Gesamtnote für die Pharmazeutische Prüfung wird wie folgt ermittelt:
- Die Note (Zahlenwert) für den Ersten Abschnitt wird mit zwei, die Note (Zahlenwert) für den Zweiten Abschnitt mit drei und die Note (Zahlenwert) für den Dritten Abschnitt mit zwei vervielfältigt.
 - Die Summe aus den nach Buchstabe a gewonnenen Zahlen wird durch sieben geteilt.
 
- Die Noten der Prüfungsabschnitte und die Gesamtnote für die Pharmazeutische Prüfung werden bis auf die zweite Stelle nach dem Komma errechnet. Der so ermittelte Zahlenwert ist in den Zeugnissen gemäß den Anlagen 10 und 11 anzugeben. Die Noten der einzelnen Prüfungsabschnitte sowie die Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung werden wie folgt bewertet: “sehr gut” bei einem Zahlenwert bis 1,5, “gut” bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5, “befriedigend” bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5, “ausreichend” bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0.
 
Wesentliche Bewertungsmaßstäbe, Notensystem und Gesamtnotenbildung
§ 9 AAppO legt fest, wie Prüfungsleistungen im Pharmaziestudium benotet und wie die Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung gebildet wird. Das betrifft alle drei Staatsexamina und ist für jede angehende Apothekerin und jeden angehenden Apotheker grundlegend.
Notenskala und Bedeutungen
Bewertet wird nach einem numerischen 5er-Notensystem. Die genaue Bedeutung der Notenstufen ist im Gesetz geregelt:
“sehr gut” (1) = eine hervorragende Leistung
“gut” (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
“befriedigend” (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird
“ausreichend” (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
“nicht ausreichend” (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
Wichtig: Die Note 5 (“nicht ausreichend”) ist nicht bestanden.
Ermittlung der Prüfungsabschnittsnote
Jeder Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus mehreren Prüfungsfächern. Die Abschnittsnote ergibt sich aus dem einfachen Durchschnitt der Einzelnoten dieser Fächer. Runde hierbei nicht vorab, sondern erst am Ende nach Absatz 4.
Berechnung der Gesamtnote
Die Pharmazeutische Prüfung besteht aus drei Abschnitten. Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Einzelnoten unterschiedlich gewichtet:
- Die Note (Zahlenwert) für den Ersten Abschnitt wird mit zwei, die Note (Zahlenwert) für den Zweiten Abschnitt mit drei und die Note (Zahlenwert) für den Dritten Abschnitt mit zwei vervielfältigt.
 
- Die Summe aus den nach Buchstabe a gewonnenen Zahlen wird durch sieben geteilt.
 
Eine anschauliche Darstellung:
| Abschnitt | Gewichtung | 
|---|---|
| Erster Abschnitt | × 2 | 
| Zweiter Abschnitt | × 3 | 
| Dritter Abschnitt | × 2 | 
| Gesamt | / 7 | 
Beispielrechnung:
Angenommen, die Noten sind:
1. Abschnitt: 2,3
2. Abschnitt: 2,0
3. Abschnitt: 1,7
Berechnung:
(2,3 × 2) + (2,0 × 3) + (1,7 × 2) = 4,6 + 6,0 + 3,4 = 14,0
14,0 / 7 = 2,00 (Gesamtnote)
Notenvergabe: Zahlenwert und verbale Bewertung
Die Noten der Abschnitte und die Gesamtnote werden bis auf die zweite Dezimalstelle berechnet:
“sehr gut” bei einem Zahlenwert bis 1,5
“gut” bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5
“befriedigend” bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5
“ausreichend” bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0
Die Zahlenwerte werden eins zu eins ins Zeugnis übernommen. Nur bei einer Gesamtnote bis 4,0 ist die Prüfung bestanden.
Die korrekte Berechnung und Zuordnung der Noten ist essentiell:
- Für das Bestehen jedes Prüfungsabschnitts.
 - Für das Endergebnis und ggf. spätere Bewerbungsverfahren. Ein Fehler in der Notenberechnung oder Bewertung kann den Abschluss oder Zugang zum Beruf beeinträchtigen!
 
Zusammenfassung
§ 9 AAppO regelt transparent und nachvollziehbar, wie die Leistungen im Pharmaziestudium benotet werden. Versteht man das System und die Gewichtungen, kann man seine Prüfungsstrategie gezielt anpassen und Fehler bei der Notenberechnung vermeiden. Die Gesamtnote ist das Ergebnis aller Prüfungsabschnitte, fair gewichtet und für alle nachvollziehbar dokumentiert.
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