§ 30

📖 Zum Gesetz

Auf den Einzelhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten im Fernabsatz ist Artikel 104 Absatz 1, 5 und 6 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/6 entsprechend anzuwenden. Die nach § 24 Absatz 1 und 2 verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte dürfen im Einzelhandel nicht im Wege des Fernabsatzes gehandelt werden, es sei denn, dass dies durch Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Nummer 11 zugelassen ist.

Einzelhandel und Fernabsatz – Was regelt § 30 TAMG?

§ 30 TAMG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte im Einzelhandel über den Fernabsatz (Versandhandel, z. B. Online-Shops) abgegeben werden dürfen. Der Paragraph schränkt dabei insbesondere den Versandhandel verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel deutlich ein und verweist für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel auf Anforderungen aus EU-Recht.

Grundsatz: Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (und Rezepturen)

Für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte gilt nach § 30 TAMG:

Die nach § 24 Absatz 1 und 2 verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte dürfen im Einzelhandel nicht im Wege des Fernabsatzes gehandelt werden […]

Das bedeutet: Ein Einzelhandel via Versand (Online-Shop, Postversand) für verschreibungspflichtige Präparate ist grundsätzlich verboten. Das gilt ausdrücklich auch für individuelle Tierarzneimittel-Rezepturen, sobald sie verschreibungspflichtig sind.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn per Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 1 Nummer 11 das Verbot ausdrücklich aufgehoben wird. Im Regelfall bleibt das Verbot aber bestehen.

TipZentrale Aussage

Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und individuellen Arzneimittelherstellungen (Rezepturen) ist für Apotheken ohne explizite Ausnahme untersagt!

Nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel

Anders sieht es bei nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten aus. Hier wird der

Einzelhandel im Fernabsatz […] entsprechend [auf] Artikel 104 Absatz 1, 5 und 6 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/6

verwiesen. Das heißt im Klartext: Der Versandhandel ist für diese Produkte erlaubt, muss aber die Vorgaben der EU-Verordnung erfüllen, etwa bezüglich ordnungsgemäßer Beratung, Sicherstellung der Produktqualität und Transparenz für die Kundschaft (z. B. Online-Erkennbarkeit zertifizierter Betriebe).

Überblick: Wer darf was im Fernabsatz?

Produktart Fernabsatz (Versandhandel) erlaubt? Ausnahme/Freigabe möglich?
Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel Grundsätzlich verboten Nur per spezieller Rechtsverordnung
Nicht verschreibungspflichtige Tierarzneim. Erlaubt – aber mit EU-rechtlichen Vorgaben (Artikel 104 VO (EU) 2019/6)
Tierarzneimittel-Rezepturen (verschreibungspflichtig) Verboten Nur per spezieller Rechtsverordnung
Veterinärmedizintechnische Produkte Wie oben, je nach Verschreibungspflicht

Bedeutung für die Berufspraxis

  • Für durch das TAMG geregelte Betriebe (vor allem Apotheken und Versandhändler) heißt das:
    Eine Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an Tierhalter via Versand ist nicht statthaft, es sei denn, eine ausdrückliche Erlaubnis liegt vor.
  • Für nicht verschreibungspflichtige Präparate sind die EU-Vorgaben maßgeblich; Verstöße gegen diese können zum Widerruf der Versandhandelserlaubnis führen.
  • Auch Mischungen und Rezepturen, sofern verschreibungspflichtig, unterliegen dem Versandhandelsverbot.

Zusammenfassung

§ 30 TAMG schützt die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von Tieren, indem der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln (einschließlich Rezepturen) untersagt wird. Nur nicht verschreibungspflichtige Produkte dürfen im Versandhandel angeboten werden – und auch das nur dann, wenn die in der EU-Verordnung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Das sorgt für Klarheit im rechtlichen Umgang mit Tierarzneimitteln im Einzelhandel.

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