§ 19
- Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: I. Pharmazeutische Praxis,
 
- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
 
Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern.
Die Prüfungsfragen müssen auf den in der Anlage 15 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein. In der Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse besitzt.
Prüfungsfächer und Ablauf des Dritten Prüfungsabschnitts
Paragraph 19 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) legt fest, welche Fächer im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geprüft werden und wie die Prüfung selbst gestaltet ist. Dieser Abschnitt ist zentral dafür, ob Bewerberinnen und Bewerber die für den Beruf als Apothekerin oder Apotheker notwendigen Kompetenzen nachweisen können.
Prüfungsfächer im Überblick
Kernstück des dritten Prüfungsabschnitts sind zwei entscheidende Fächer:
- Pharmazeutische Praxis: Hier steht die Anwendung pharmazeutischen Wissens im täglichen Berufsalltag im Vordergrund (z.B. Beratung von Patienten, Umgang mit Arzneimitteln in der Offizin, Qualitätssicherung).
 - Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker: Prüft das Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa im Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht oder Apothekenrecht.
 
Die Prüfung deckt damit sowohl das praktische Handwerkszeug als Apotheker/in als auch das Verständnis der wichtigsten rechtlichen Anforderungen ab.
Prüfungsdauer und -form
Die Prüfungsdauer ist gesetzlich geregelt:
Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern.
Das bedeutet: Die individuelle Prüfung dauert etwa 30 bis maximal 60 Minuten. Diese Zeitvorgabe sorgt für ein faires und einheitliches Prüfungsumfeld.
Prüfungsumfang und Anforderungen
Die Inhalte der Prüfung orientieren sich strikt am in Anlage 15 festgelegten Prüfungsstoff. Das stellt sicher, dass nur Themen abgefragt werden, die bereits im Studium vermittelt wurden.
In der Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse besitzt.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur das Wissen, sondern vor allem auch die Berufsfähigkeit: Kann das erworbene Wissen sicher und verantwortungsvoll in die Praxis umgesetzt werden?
Die Prüfung zielt ausdrücklich darauf ab zu prüfen, ob angehende Apothekerinnen und Apotheker „die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse“ besitzen. Das umfasst sowohl fachpraktisches Know-How als auch juristische Sicherheit im Berufsalltag.
Schaubild: Ablauf des Dritten Prüfungsabschnitts
| Schritt | Was wird geprüft? | Dauer | 
|---|---|---|
| Prüfungsteil 1 | Pharmazeutische Praxis | |
| Prüfungsteil 2 | Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker | 30–60 Minuten gesamt | 
Zusammenfassung
Paragraph 19 der AAppO regelt klar, welche Fächer für den Dritten Teil des Examens prüfungsrelevant sind (Pharmazeutische Praxis & Spezielle Rechtsgebiete) und legt eine faire Prüfungsdauer fest. Die Themen der Prüfung richten sich nach einer verbindlichen Stoffübersicht. Im Mittelpunkt steht schließlich der Nachweis, dass die Kandidatin oder der Kandidat den Beruf als Apotheker/in ordnungsgemäß und verantwortungsvoll ausüben kann.
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