§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, für den sicheren Verkehr mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten zu sorgen und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten zu gewährleisten.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sollen ein hohes Schutzniveau für die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleisten. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sollen darüber hinaus dazu beitragen, den Einsatz antibiotisch wirksamer Arzneimittel auf der Grundlage der ,Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem‘ (Bundesratsdrucksache 280/20 vom 22. Mai 2020) um 50 Prozent zu reduzieren.
Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die den Anwendungsbereich dieses Gesetzes betreffen.
Grundanliegen des §1 TAMG
§1 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) definiert Zweck und Schutzziel des gesamten Gesetzes. Im Zentrum stehen dabei klare Vorgaben zum Umgang mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten.
Was soll geschützt werden?
Das TAMG legt fest, dass beim Umgang mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten vor allem drei Aspekte sichergestellt werden müssen:
- Qualität: Die Produkte müssen konstant und reproduzierbar die geforderten Standards erfüllen.
 - Wirksamkeit: Die beabsichtigte therapeutische Wirkung muss nachweisbar gegeben sein.
 - Unbedenklichkeit/Sicherheit: Risiken für Tiere, Menschen und Umwelt sollen minimiert werden.
 
Der Gesetzestext fasst diese Kernziele in einem Satz zusammen:
Zweck dieses Gesetzes ist es, für den sicheren Verkehr mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten zu sorgen und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit […] zu gewährleisten.
Das umfassende Schutzniveau
Das TAMG setzt nicht nur beim Produkt an, sondern bezieht auch mehrere Schutzdimensionen ein:
- Tiergesundheit
 - Tierschutz
 - Umweltschutz
 - Schutz der öffentlichen Gesundheit
 
Vor allem geht es darum, Schaden von Tieren, dem Menschen und dem Ökosystem abzuwenden, der durch unsachgemäßen oder ungeprüften Einsatz dieser Mittel entstehen könnte.
Der gesetzliche Schutzzweck verlangt, dass Apotheken und Pharmazeut:innen bei Abgabe, Lagerung und Beratung zu Tierarzneimitteln immer diese Anforderungen im Blick behalten: Nur zugelassene, geprüfte und geeignete Mittel dürfen in Verkehr gebracht oder angewendet werden.
Schwerpunkt: Reduktion von Antibiotika
Ein besonderer Fokus in §1 liegt auf dem Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln. Explizit wird auf das Ziel der EU-„Vom Hof auf den Tisch“-Strategie Bezug genommen. Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin soll systematisch um 50% reduziert werden. Das dient sowohl dem Tierschutz als auch dem öffentlichen Gesundheitsschutz, da die Entstehung von Resistenzen eingedämmt werden soll.
[…] den Einsatz antibiotisch wirksamer Arzneimittel […] um 50 Prozent zu reduzieren.
Umsetzung europäischer Rechtsvorgaben
Ein weiterer Zweck des Gesetzes ist die Angleichung an europäisches Recht. Das TAMG bildet den Rahmen, um EU-Vorgaben und Verordnungen im nationalen Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass Änderungen auf EU-Ebene direkt Einfluss auf das deutsche Tierarzneimittelrecht nehmen.
Zusammengefasst
§1 TAMG legt den Grundstein für die ordnungsgemäße, sichere und verantwortungsvolle Anwendung von Tierarzneimitteln in Deutschland. Als Pharmaziestudierende:r solltest du wissen:
- Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit stehen im Mittelpunkt aller Vorschriften.
 - Tiere, Menschen und Umwelt werden als Schutzgüter gleichrangig betrachtet.
 - Die Reduktion von Antibiotika-Einsatz ist ein explizites Ziel.
 - Europäische Vorgaben sind integraler Bestandteil des Gesetzes und spiegeln sich in den nationalen Regelungen wider.
 
Diese Schutzziele und Leitlinien sind im pharmazeutischen Alltag maßgeblich für das praktische Handeln und die rechtssichere Abgabe von Tierarzneimitteln.
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